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Der Bewerber erklärt hiermit ausdrücklich seine Einwilligung, dass spp direkt seine personenbezogenen Daten und sonstige Angaben in die Datenbank aufnimmt und zu den nachfolgend genannten Zwecken verwenden darf.
1. spp direkt verarbeitet personenbezogene Daten des Bewerbers nach den Vorschriften des BDSG sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes („AÜG“). spp direkt erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Bewerbers hiernach insbesondere, soweit dies für die Begründung und Ausgestaltung des Bewerbungsverhältnisses sowie die Vermittlung der Tätigkeit des Bewerbers bei Kundenunternehmen erforderlich ist. spp direkt wird die Daten nach den gesetzlichen Vorschriften auch nach Beendigung des Bewerbungsverhältnisses aufbewahren. spp direkt wird die Daten außerdem an die Aufsichtsbehörde übermitteln, soweit dies nach § 8 AÜG erforderlich ist.
2. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Bewerbers erfolgt an Kunden von spp direkt, soweit dies zur Vermittlung von Tätigkeiten für den Bewerber erforderlich ist. Die Erforderlichkeit richtet sich nach dem gemeinsam abgestimmten Tätigkeits- und Kompetenzprofil des Bewerbers, soweit eine Vermittlung bei einem Kunden von spp direkt als möglich erscheint. Sollte der Bewerber eine Einschränkung des Vermittlungskreises wünschen, hat er spp direkt hierüber schriftlich zu informieren.
3. Nimmt der Bewerber im Rahmen seiner Tätigkeit für spp direkt an Fördermaßnahmen und/oder Arbeitsmarktprojekten der Bundesagentur für Arbeit („Bundesagentur“), der Arbeitsgemeingschaften (ARGE), der Optionskommunen teil oder nimmt Leistungen dieser Institutionen in Anspruch (zusammenfassend Arbeitsmarktprojekte“), ist spp direkt nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zur Übermittlung personenbezogener Daten an diese Institutionen und Dritte berechtigt, soweit dies der Zweck der Arbeitsmarktprojekte erfordert und/oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Wünscht der Bewerber die Teilnahme an den Arbeitsmarktprojekten mit Unterstützung durch spp direkt, erklärt er mit diesem Wunsch vorsorglich seine Einwilligung zu der vorbeschriebenen Datenübermittlung an die jeweilige Institution und erklärt jede Datenübermittlung als erforderlich, die dem Zweck des Arbeitsmarktprojektes angemessen dient.
4. Wünscht der Bewerber die Teilnahme an betrieblichen Qualifizierungsprojekten, ist spp direkt nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG berechtigt, die hierzu erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und mit den Partner der Qualifizierungsprojekte (Schulungsunternehmen, teilnehmende Kunden und Auftraggeber sowie der zuständigen Industrie- und Handelskammer) auszutauschen.
5. spp direkt ist außerdem nach § 28 Abs. 3 Nr. 4 BDSG berechtigt, die Daten an eine Forschungseinrichtung zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung zu übermitteln, soweit das wissenschaftliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse des Betroffenen, die Daten nicht zu übermitteln, überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann.
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