



spp direkt weitet Engagement bei Mainz 05 aus! mehr spp direkt unterstützt das Mainzer Oktoberfest mehr Zeitarbeit - Zentrales Thema auf CDU-Parteitag mehr
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Seit dem 01. Januar 2004 schreibt das Arbeitsüberlassungsgesetz zwingend „Equal Pay/Equal Treatment“ vor . Dieser Grundsatz schreibt eine Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit den Beschäftigten des Entleiher-Betriebs zwingend vor.
Diese Regelung ist jedoch unwirtschaftlich sowohl für Unternehmen als auch für Sie als Mitarbeiter. Durch die Anwendung eines Branchentarifvertrags kann von dieser Regelung abgewichen werden. Seit dem 01.07.2005 nutzt spp direkt den Vorteil dieser Abweichregelung und wendet den IGZ – Tarifvertrag an. So können wir Ihnen eine faire Gehaltsstruktur anbieten und den Unternehmen ansprechende Konditionen. So begünstigen wir Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und können Ihnen ein sicheres und attraktives Einkommen mit allen Sozialleistungen bieten.
Haben Sie noch Fragen zum Tarifvertrag und Ihren Vorteilen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern!
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zum iGZ Tarifvertrag
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